Abgasmessung / Holzfeuerungskontrolle
Gemäss Luftreinhalteverordnung (LRV) sind die Gemeinden verpflichtet, alle zwei Jahre amtliche Kontrollen an den Feuerungsanlagen (Oel-, und Gasheizungen ) durchzuführen.
Gemäss kantonaler Vorgabe gilt das Kalenderjahr als Messperiode. Das heisst, dass in der Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember sämtliche Feuerungen gemessen werden müssen. Für die Ausführung kann zwischen zwei Varianten gewählt werden:
Variante 1:
Messung durch den Kaminfeger, üblicherweise verbunden mit dem Russtermin.
Variante 2:
Messung durch das Servicegewerbe für Oelheizungen. Voraussetzung: Der beauftragte Servicemonteur muss in der kantonalen Zulassungsliste für berechtigte Feuerungskontrolleure aufgeführt sein. Siehe: www.ag.ch/umwelt (Liste aller berechtigten Feuerungskontrolleure für den Kanton Aargau).
Messpflichtige Gemeinden gerade Jahre
Bözen
Effingen
Elfingen
Mandach
Mönthal
Villigen/Stilli
Messpflichtige Gemeinden ungerade Jahre
Bözberg
Remigen
Riniken (nur Holzfeuerungskontrolle, Abgasmessung IBB Brugg)
Rüfenach
Villnachern
Holzfeuerungskontrolle
Die Holzfeuerungskontrolle wird direkt mit dem Russen verbunden und individuell nach Gebrauch der Feuerungsanlagen festgelegt.